
Rechtliches
Hinweisgeberkanal
In einfacher Sprache: Sie haben bei uns etwas bemerkt, das gegen ein Gesetz verstößt? Dann können Sie es melden. Ihr Name wird geschützt. Wegen der Meldung dürfen Sie keine Nachteile bekommen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt seit dem 2. Juli 2023, auch für gemeinnützige Organisationen. Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten müssen seit dem 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle haben, an die sich Beschäftigte mit Hinweisen auf Rechtsverstöße wenden können. Wer in unserer Einrichtung arbeitet, soll auf Missstände und Gesetzesverstöße aufmerksam machen können, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen und Repressalien fürchten zu müssen.
Für uns hat die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften höchste Priorität. Gesetzesverstöße und drohende Missstände sollen so früh erkannt werden, dass Gegenmaßnahmen eingeleitet und mögliche Schäden für Mitarbeitende und unsere Einrichtung verhindert werden können. Unsere Meldestelle gibt die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu melden und zu ihrer Aufdeckung beizutragen.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
- Strafbewehrte Verstöße
- Bußgeldbewehrte Verstöße, bei denen die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
- Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie gegen unmittelbar geltendes Recht der Europäischen Union in bestimmten Bereichen, z. B. Datenschutz, Verbraucherschutz, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, öffentliches Auftragswesen, Lebensmittelsicherheit, Finanzdienstleistungen usw.
So erreichen Sie unsere interne Meldestelle
Haben Sie konkrete und begründete Hinweise auf einen Gesetzesverstoß oder drohende Missstände in unserer Einrichtung, dann wenden Sie sich an unsere interne Meldestelle:
- Zur internen Meldestelle beim Bund der Freien Waldorfschulen (waldorfschule.de)
- per Sprachnachricht: 0711 21042-22
- per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: Bund der Freien Waldorfschulen e. V., Meldestelle nach dem HinSchG, Wagenburgstr. 6, 70184 Stuttgart
Vertraulichkeit
Die Meldestelle behandelt Ihre Identität vertraulich (§ 8 HinSchG). Ihr Name wird nur den Personen bekannt, die für die Entgegennahme der Meldung und für Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den Personen, die sie dabei unterstützen. Das gilt auch für Personen, die in einer Meldung genannt werden. Repressalien gegen hinweisgebende Personen sind verboten (§ 36 HinSchG). Nicht geschützt ist, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen meldet (§ 9 HinSchG).
Externe Meldestelle
Sie können frei wählen, ob Sie sich an unsere interne Meldestelle oder an eine externe Meldestelle wenden (§ 7 HinSchG). Externe Meldestelle des Bundes ist die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz. Für einige Bereiche gibt es besondere externe Meldestellen, zum Beispiel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und beim Bundeskartellamt.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz bei Meldungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.